Hauswirt¬schaftliche Versorgung ist eine Pflege¬leistung, die von Pflege-bedürftigen mit anerkanntem Pflege¬grad in Anspruch genommen werden kann. Sie ergänzt Leistungen der Grundpflege um den Bereich der Fürsorge für das häusliche Umfeld.
Wer pflegebedürftig ist, benötigt oftmals nicht nur Unterstützung bei der eigenen Versorgung. Gerade Pflege¬bedürftige, die in den eigenen vier Wänden gepflegt werden, sind darauf angewiesen, Hilfe bei der Führung ihres Haushalts zu bekommen. Denn wer bei Körperpflege, Ankleiden und Essen Unterstützung benötigt, ist auch beim Einkaufen, Geschirrspülen oder Putzen häufig nicht mehr in der Lage, alle notwendigen Aufgaben selbst zu erledigen. Aus diesem Grund kann die hauswirtschaftliche Versorgung als Pflege¬leistung beantragt werden.
Wer pflegebedürftig ist, benötigt oftmals nicht nur Unterstützung bei der eigenen Versorgung. Gerade Pflege¬bedürftige, die in den eigenen vier Wänden gepflegt werden, sind darauf angewiesen, Hilfe bei der Führung ihres Haushalts zu bekommen. Denn wer bei Körperpflege, Ankleiden und Essen Unterstützung benötigt, ist auch beim Einkaufen, Geschirrspülen oder Putzen häufig nicht mehr in der Lage, alle notwendigen Aufgaben selbst zu erledigen. Aus diesem Grund kann die hauswirtschaftliche Versorgung als Pflege¬leistung beantragt werden.
Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst alle notwendigen Tätigkeiten, die zur Pflege und zum Führen des Haushalts eines Pflege¬bedürftigen erforderlich sind, wenn dieser nicht mehr in der Lage ist, sie selbst zu erledigen. Darunter fallen in der Regel normale Aufgaben des alltäglichen Lebens:
• Einkaufen
• Kochen
• Reinigung der Wohnung und der Kleidung
• Ggf. Heizen